RoHS: Inhalt und Einhaltung der Richtlinie

RoHS-Definition

RoHS ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die elektrische und elektronische Geräte sowie deren Herstellung betrifft. RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“ – zu Deutsch: „Beschränkung (der Verwendung) gefährlicher Stoffe“ – und genau das ist der Zweck der EU-Richtlinie. Die RoHS begrenzt die Verwendung von zehn gefährlichen Stoffen, die häufig in Elektro- und Elektronikgeräten vorkommen. Jedes entsprechende Produkt, das nach dem 1. Juli 2006 auf den Markt kam, muss demnach RoHS-konform (RoHS-compliant) sein. Die Richtlinie verfolgt einen doppelten Zweck: Zum einen gilt es, Umweltverschmutzung und Schäden durch die entsprechenden Materialien zu vermeiden, die zum Beispiel beim Recycling oder bei der Abfallentsorgung entstehen können. Zum anderen geht es darum, Gesundheitsrisiken zu verringern, die der Kontakt mit den Gefahrstoffen mit sich bringt.

Die RoHS gilt für alle Unternehmen, die beabsichtigen, elektrische und elektronische Produkte in der EU direkt zu verkaufen, zu vertreiben oder herzustellen. Darüber hinaus gilt die Richtlinie auch indirekt, zum Beispiel wenn ein Unternehmen solche Produkte an einen Dritten verkauft, der sie innerhalb der EU vertreibt. Da es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung handelt, ist die RoHS für alle EU-Mitglieder rechtsverbindlich, sie lässt aber einige Unterschiede in der Anwendung und Durchsetzung zu.

Kernpunkte der RoHS-Richtlinie

RoHS (Restriction of Hazardous Substances) marking on a box with electronic product

RoHS-Compliance: Verantwortung und Durchsetzung

Die Einhaltung der Richtlinie betrifft Elektro- und Elektronikgeräte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, nicht aber speziell deren Herstellung. Das bedeutet, dass ein elektrisches oder elektronisches Produkt, das die beschränkten Materialien über das erlaubte Maß hinaus enthält, erst dann gegen die RoHS verstößt, wenn es in der EU vertrieben oder verkauft wird. Die Verantwortung für die Einhaltung der RoHS liegt deshalb auch beim Einzelhändler und beim Importeur des Produkts, nicht nur beim Hersteller.

Hersteller, Vertreiber und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen bestimmte Dokumentations- und Kennzeichnungsstandards einhalten, um Compliance nachzuweisen. Dazu gehört auch die Kennzeichnung von Produkten im Rahmen der RoHS mit dem CE-Zeichen, das zugleich die Einhaltung weiterer Gesundheits- und Sicherheitsstandards bestätigt. Darüber hinaus müssen Hersteller, Vertreiber und Importeure für jedes Produkt eine Konformitätserklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass darin keiner der in der Richtlinie aufgeführten beschränkten Stoffe über das erlaubte Maß hinaus enthalten ist.

Die Nichteinhaltung der RoHS-Richtlinie wird von den Durchsetzungsbehörden auf nationaler Ebene bestraft, sodass die Folgen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Regel wird die Nichterfüllung mit einer Geldstrafe sanktioniert.

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Weitere Informationen über RoHS-Produktgruppen

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