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Damit Produkte RoHS-konform sind, dürfen sie nicht mehr als 0,1 % der folgenden Stoffe enthalten. Eine Ausnahme gilt für Cadmium. Hier dürfen es nicht mehr als 0,01 % sein.
Aufgrund der großen Reichweite der Richtlinie und der fortschreitenden Globalisierung zählt eine RoHS-Konformitätsprüfung für die Mehrheit der Elektronikhersteller und -händler auf der ganzen Welt zum Standard. Ohne entsprechende Prüfung gelten Elektro- und Elektronikgeräte nicht als RoHS-konform und dürfen folglich nicht in der EU verkauft werden.
Einige Produktkategorien unterliegen nicht der RoHS. Dies kann zum Beispiel für Geräte gelten, die in der Großindustrie oder im militärischen Bereich Anwendung finden. Blei ist ebenfalls in einigen sehr spezifischen Anwendungen von der RoHS-Richtlinie ausgenommen. Beachten Sie zudem, dass sich die Liste der Ausnahmen jederzeit ändern kann. So waren beispielsweise Medizinprodukte in der ursprünglichen RoHS-Version noch von den Beschränkungen ausgenommen. Mittlerweile gelten diese allerdings auch für viele Arten von Medizinprodukten.
Seit Veröffentlichung der Richtlinie im Jahr 2002 (Richtlinie 2002/95/EC) gab es drei Versionen der RoHS (Stand 2019): RoHS 2 (Richtlinie 2011/65/EU) erweiterte den Geltungsbereich auf eine breitere Palette von Elektro- und Elektronikgeräten – einschließlich Kabel und Ersatzteile – und verlangte eine zusätzliche Dokumentation der Konformität. RoHS 3 (Richtlinie 2015/863) ergänzte die Liste der beschränkten Materialien um die vier Phthalate.
Die Einhaltung der Richtlinie betrifft Elektro- und Elektronikgeräte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, nicht aber speziell deren Herstellung. Das bedeutet, dass ein elektrisches oder elektronisches Produkt, das die beschränkten Materialien über das erlaubte Maß hinaus enthält, erst dann gegen die RoHS verstößt, wenn es in der EU vertrieben oder verkauft wird. Die Verantwortung für die Einhaltung der RoHS liegt deshalb auch beim Einzelhändler und beim Importeur des Produkts, nicht nur beim Hersteller.
Hersteller, Vertreiber und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen bestimmte Dokumentations- und Kennzeichnungsstandards einhalten, um Compliance nachzuweisen. Dazu gehört auch die Kennzeichnung von Produkten im Rahmen der RoHS mit dem CE-Zeichen, das zugleich die Einhaltung weiterer Gesundheits- und Sicherheitsstandards bestätigt. Darüber hinaus müssen Hersteller, Vertreiber und Importeure für jedes Produkt eine Konformitätserklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass darin keiner der in der Richtlinie aufgeführten beschränkten Stoffe über das erlaubte Maß hinaus enthalten ist.
Die Nichteinhaltung der RoHS-Richtlinie wird von den Durchsetzungsbehörden auf nationaler Ebene bestraft, sodass die Folgen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Regel wird die Nichterfüllung mit einer Geldstrafe sanktioniert.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den zertifizierten Produktgruppen, die unter die RoHS-Richtlinie fallen – von der Unterhaltungselektronik bis zu Haushaltgeräten. Außerdem erfahren Sie, warum auch nicht elektrische Gegenstände erfasst werden können.
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