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Erklärung gemäß § 161 Abs. 1 S. 1 AktG
zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der edding Aktiengesellschaft erklären Folgendes:
Die edding Aktiengesellschaft bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, an Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Überwachung des Unternehmens. Sowohl die Transparenz der Grundsätze des Unternehmens als auch die Nachvollziehbarkeit seiner kontinuierlichen Entwicklung soll gewährleisten, bei Kunden, Geschäftspartnern und Aktionären Vertrauen zu schaffen, zu erhalten und zu stärken. Dabei bekennt sich die edding Aktiengesellschaft insbesondere auch zum Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns.
Deshalb begrüßt die edding Aktiengesellschaft den Deutschen Corporate Governance Kodex und die in ihm zum Ausdruck gebrachten Wertvorstellungen. Den weitaus meisten der in diesem Kodex formulierten Standards und Empfehlungen wurde und wird entsprochen.
Die edding Aktiengesellschaft entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27.06.2022) mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird dies auch künftig so handhaben:
Die edding AG erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des § 289 HGB zur Offenlegung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Rahmen des Lageberichts. Von einer weitergehenden Beschreibung der Systeme und einer eigenen Stellungnahme zu deren Angemessenheit und Wirksamkeit sieht die edding AG einstweilen ab und wird zunächst verfolgen, welche Best-Practice-Lösungen sich hierzu am Markt entwickeln.
Der Aufsichtsrat behält sich vor, im Falle einer unterjährigen Vorstandsbestellung von der Empfehlung des Kodex abzuweichen, die Erstbestellung eines Vorstandsmitgliedes auf längstens drei Jahre zu begrenzen. Zur besseren Abrechnung variabler Gehaltsbestandteile ist es wünschenswert, dass der Bestellungszeitraum jeweils an einem 31. Dezember endet; in diesem Falle könnte eine Erstbestellung einen dreijährigen Bestellungszeitraum um die verbleibenden Monate des Bestellungsjahres überschreiten.
Gemäß Empfehlung C.5 des Kodex soll ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Herr Michael Rauch, der am 2. Juni 2022 zum Aufsichtsratsvorsitzenden der edding AG gewählt wurde, ist zugleich auch Sprecher der Geschäftsführenden Direktoren und CFO der im SDAX und TecDax notierten CompuGroup Medical SE & Co. KGaA. Herr Rauch hat gegenüber der edding AG erklärt, dass ihm für die Wahrnehmung der Aufgabe als Aufsichtsratsvorsitzender der edding AG dennoch genügend Zeit zur Verfügung steht und er das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen kann.
Da der Aufsichtsrat lediglich aus drei Mitgliedern besteht, werden keine Ausschüsse gebildet. Stattdessen möchten wir, dass sich alle Aufsichtsratsmitglieder mit allen Themen auseinandersetzen. Vorschläge und Entscheidungen werden vom Aufsichtsrat als Ganzes erarbeitet.
Bei Gesellschaften wie der edding AG mit einem Aufsichtsrat bestehend aus drei Personen entspricht der Prüfungsausschuss dem Gesamtaufsichtsrat.
Bei der edding AG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, so dass dieser gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG „auch der Prüfungsausschuss ist“. Die damit verbundene gesetzlich intendierte Vereinfachung der Verfahrensabläufe macht die edding AG sich insoweit zu eigen, als der Aufsichtsrat funktional auch in der Weise als Prüfungsausschuss fungiert, dass der Vorsitz in beiden Gremien personell identisch besetzt ist und mithin dem Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt. Ein personeller Wechsel würde hier einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten und auch mit dem genannten gesetzgeberischen Zweck nicht in Einklang stehen.
Aufgrund des technisch aufwendigen ESEF (European Single Electronic Format) Taggings des Konzernabschlusses, das erstmals auch den Konzernanhang mit umfasst, kann der Geschäftsbericht 2022 nicht innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht werden. Die gesetzliche Frist bis Ende April wird aber eingehalten und für den Geschäftsbericht 2023 ist wieder eine Veröffentlichung innerhalb von 90 Tagen vorgesehen.
Die edding AG folgt den Empfehlungen des DCGK zur Vorstandsvergütung – bis auf die im Folgenden genannten Ausnahmen.
Die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der edding AG ist von der Erreichung langfristiger Ziele abhängig, wie sie in der Balanced Scorecard (BSC) für einen Mehrjahres-Zeitraum festgelegt werden (derzeit 2021 bis 2026). Nach Ablauf dieser Periode wird eine Bewertung vorgenommen und die kumulierte langfristige Vergütung für die betreffenden Jahre wird ausgezahlt.
Eine Vergütung auf der Basis strategischer Zielgrößen, die vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres definiert werden, verbunden mit einer um vier Jahre verzögerten Auszahlung, wie sie der DCGK 2020 vorsieht, sieht das Vergütungssystem der edding AG derzeit nicht vor. Vorstand und Aufsichtsrat der edding AG sieht die Knüpfung langfristiger Ziele an die Balanced Scorecard als geeignet an, um die zukunftsgerichtete strategische Weiterentwicklung des Unternehmens zu fördern.
Für die kurzfristige variable Vergütung wird dieser Empfehlung vollumfänglich entsprochen.
Da die langfristigen strategischen Ziele für die edding Gruppe immer für einen mehrjährigen Zeitraum definiert und nicht für jedes Geschäftsjahr einzeln festgelegt werden, wie unter G.7 dargestellt, ist es auch für das Unternehmen vorteilhaft, wenn der Aufsichtsrat bei unvorhergesehenen Entwicklungen bezüglich der langfristigen Zielgrößen gewisse Anpassungsmöglichkeiten hat.
Dagegen sind nachträgliche Veränderungen der Zielgrößen für kurzfristige variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich nicht vorgesehen. Diese sind allenfalls in begründeten Ausnahmefällen denkbar, zum Beispiel bei strukturellen Veränderungen innerhalb des Konzerns.
Auf Basis der unter G.7 dargestellten Abweichung wird die Höhe der langfristigen variablen Vergütungsbestandteile erst nach Ablauf des jeweiligen Mehrjahres-Zeitraums festgestellt und nicht nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres.
Für eine Gewährung der langfristig variablen Vergütungsbeträge in Aktien oder aktienbasiert ist der Börsenumsatz für die edding Vorzugsaktie zu gering und der Börsenkurs entsprechend zu volatil. Dem Sinn dieser Regelung wird durch die Abrechnung der Vergütung erst nach Ablauf eines mehrjährigen Zeitraums Rechnung getragen.
Hier befinden sich die Entsprechenserklärungen der Vorjahre, die durch die jeweils aktuellen Fassungen ersetzt wurden:
Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022
Angaben nach §§ 289f, 315d HGB und Erläuterungen
Die edding Aktiengesellschaft bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, an Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung. Sowohl die Transparenz der Grundsätze des Unternehmens als auch die Nachvollziehbarkeit seiner kontinuierlichen Entwicklung sollen gewährleistet sein um bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären und Mitarbeitern Vertrauen zu schaffen, zu erhalten und zu stärken.
Dabei richten sich die Handlungen von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeitern nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben der Satzung und einem verbindlichen Regelwerk nach betriebswirtschaftlichen und ethischen Grundsätzen.
An dieser Stelle geben wir unsere zuletzt veröffentlichte Entsprechenserklärung vom 3. Juni 2022 zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2020, Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019) wieder.
Erklärung gemäß § 161 Abs. 1 S. 1 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der edding Aktiengesellschaft erklären Folgendes:
Die edding Aktiengesellschaft bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, an Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Überwachung des Unternehmens. Sowohl die Transparenz der Grundsätze des Unternehmens als auch die Nachvollziehbarkeit seiner kontinuierlichen Entwicklung soll gewährleisten, bei Kunden, Geschäftspartnern und Aktionären Vertrauen zu schaffen, zu erhalten und zu stärken. Dabei bekennt sich die edding Aktiengesellschaft insbesondere auch zum Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns.
Deshalb begrüßt die edding Aktiengesellschaft den Deutschen Corporate Governance Kodex und die in ihm zum Ausdruck gebrachten Wertvorstellungen. Den weitaus meisten der in diesem Kodex formulierten Standards und Empfehlungen wurde und wird entsprochen.
Die edding Aktiengesellschaft entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit Inkrafttreten dieser Fassung am 20. März 2020 mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird dies auch künftig so handhaben:
Empfehlungen B.3 – Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern
Der Aufsichtsrat behält sich vor, im Falle einer unterjährigen Vorstandsbestellung von der Empfehlung des Kodex abzuweichen, die Erstbestellung eines Vorstandsmitgliedes auf längstens drei Jahre zu begrenzen. Zur besseren Abrechnung variabler Gehaltsbestandteile ist es wünschenswert, dass der Bestellungszeitraum jeweils an einem 31. Dezember endet; in diesem Falle könnte eine Erstbestellung einen dreijährigen Bestellungszeitraum um die verbleibenden Monate des Bestellungsjahres überschreiten.
Empfehlungen C.5 DCGK – Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft und Aufsichtsratsvorsitz
Gemäß Empfehlung C.5 des Kodex soll ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Herr Michael Rauch, der am 2. Juni 2022 zum Aufsichtsratsvorsitzenden der edding AG gewählt wurde, ist zugleich auch Geschäftsführender Direktor (CFO) der im SDAX und TecDax notierten CompuGroup Medical SE & Co. KGaA. Herr Rauch hat gegenüber der edding AG erklärt, dass ihm für die Wahrnehmung der Aufgabe als Aufsichtsratsvorsitzender der edding AG dennoch genügend Zeit zur Verfügung steht und er das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen kann.
Empfehlungen D.2, D.3, D.4 und D.5 DCGK – Ausschüsse des Aufsichtsrats
Da der Aufsichtsrat lediglich aus drei Mitgliedern besteht, werden keine Ausschüsse gebildet. Stattdessen möchten wir, dass sich alle Aufsichtsratsmitglieder mit allen Themen auseinandersetzen. Vorschläge und Entscheidungen werden vom Aufsichtsrat als Ganzes erarbeitet.
Bei Gesellschaften wie der edding AG mit einem Aufsichtsrat bestehend aus drei Personen entspricht der Prüfungsausschuss dem Gesamtaufsichtsrat.
Empfehlungen G.1 bis G.16 DCGK – Vergütung des Vorstands
Die edding AG folgt den Empfehlungen des DCGK zur Vorstandsvergütung – bis auf die im Folgenden genannten Ausnahmen.
Empfehlung G.7 DCGK – Jährliche Festlegung aller Zielgrößen
Die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der edding AG ist von der Erreichung langfristiger Ziele abhängig, wie sie in der Balanced Scorecard (BSC) für einen Mehrjahres-Zeitraum festgelegt werden (derzeit 2021 bis 2026). Nach Ablauf dieser Periode wird eine Bewertung vorgenommen und die kumulierte langfristige Vergütung für die betreffenden Jahre wird ausgezahlt.
Eine Vergütung auf der Basis strategischer Zielgrößen, die vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres definiert werden, verbunden mit einer um vier Jahre verzögerten Auszahlung, wie sie der DCGK 2020 vorsieht, sieht das Vergütungssystem der edding AG derzeit nicht vor. Vorstand und Aufsichtsrat der edding AG sieht die Knüpfung langfristiger Ziele an die Balanced Scorecard als geeignet an, um die zukunftsgerichtete strategische Weiterentwicklung des Unternehmens zu fördern.
Für die kurzfristige variable Vergütung wird dieser Empfehlung vollumfänglich entsprochen.
Empfehlung G.8 DCGK – Nachträgliche Änderung der Zielgrößen
Da die langfristigen strategischen Ziele für die edding Gruppe immer für einen mehrjährigen Zeitraum definiert und nicht für jedes Geschäftsjahr einzeln festgelegt werden, wie unter G.7 dargestellt, ist es auch für das Unternehmen vorteilhaft, wenn der Aufsichtsrat bei unvorhergesehenen Entwicklungen bezüglich der langfristigen Zielgrößen gewisse Anpassungsmöglichkeiten hat.
Dagegen sind nachträgliche Veränderungen der Zielgrößen für kurzfristige variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich nicht vorgesehen. Diese sind allenfalls in begründeten Ausnahmefällen denkbar, zum Beispiel bei strukturellen Veränderungen innerhalb des Konzerns.
Empfehlung G.9 DCGK – Jährliche Abrechnung der langfristigen Vergütung
Auf Basis der unter G.7 dargestellten Abweichung wird die Höhe der langfristigen variablen Vergütungsbestandteile erst nach Ablauf des jeweiligen Mehrjahres-Zeitraums festgestellt und nicht nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres.
Empfehlung G.10 DCGK- Aktienbasierte langfristige Vergütung
Für eine Gewährung der langfristig variablen Vergütungsbeträge in Aktien oder aktienbasiert ist der Börsenumsatz für die edding Vorzugsaktie zu gering und der Börsenkurs entsprechend zu volatil. Dem Sinn dieser Regelung wird durch die Abrechnung der Vergütung erst nach Ablauf eines mehrjährigen Zeitraums Rechnung getragen. Erklärung gemäß § 161 Abs. 1 S. 1 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Das derzeit gültige Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 25. März 2021 mit Wirkung vom 1. April 2021 beschlossen und zuletzt durch die Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 gebilligt.
Für das Geschäftsjahr 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt. Dieser wurde durch den Vorstand am 24. März 2023 sowie vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30. März 2023 beschlossen.
Vergütungssystem und Vergütungsbericht nebst Prüfvermerk sowie Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG sind auf der Internetseite der edding AG unter der Adresse www.edding.com/de-de/investor-relations/corporate-governance/ öffentlich zugänglich. Hier werden künftig auch die jeweiligen Berichte der Vorjahre entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu finden sein.
Compliance Management System
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien (Compliance) ist für die edding AG eine unverzichtbare Grundlage einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensführung. Die unternehmensinternen Regeln und ethischen Grundsätze hat die edding AG mit dem edding INK Code dokumentiert. Der edding INK Code, der im firmeninternen Intranet zu finden ist, bildet die Basis des Compliance Management Systems (CMS). Basierend auf einer Compliance-Risikoanalyse wurden zur Sicherstellung von Compliance unter anderem Richtlinien zu Antikorruption, Kartellrecht und Datenschutz implementiert.
Darüber hinaus achtet jedes Mitglied des Vorstands darauf, dass im jeweiligen Ressort die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Im Bereich der Produktsicherheit und der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf unsere Produkte werden wir dabei von der Stabstelle Regulatory Affairs unterstützt, die regelmäßig Projekte zur Umsetzung und Einhaltung neuer Regelungen wesentlich mit vorantreibt. Hier sind insbesondere die EU-Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien („REACH“) sowie die EU-Biozidverordnung zu nennen, die den Einsatz von Chemikalien regelt. Das Monitoring der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich stellen wir durch ein Rechtsquellenkataster sicher, das durch einen externen Dienstleister für uns erstellt und regelmäßig aktualisiert wird.
Um Kenntnisse von möglichen Compliance-Verstößen zu erlangen, steht den Führungskräften und Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem („Whistleblowing-System”) zur Verfügung, welches auf geeignete Weise die Möglichkeit einräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Zu diesem Zweck ist hinterlegt, dass Meldungen an einen unabhängigen Ombudsmann oder den Compliance Officer gehen. Ziel des Hinweisgebersystems ist, neben der frühzeitigen Aufdeckung, vor allem die Prävention interner Missstände und Risiken. Das Hinweisgebersystem ist auch für externe Dritte geöffnet.
Die Weiterentwicklung des CMS erfolgt über die Stabsstelle GRC. Ziel ist es, das moderne CMS unter Berücksichtigung der edding Kultur, der bestehenden Unternehmensstrategie und des darauf ausgerichteten Balanced Scorecard Systems kontinuierlich weiter auszubauen. Die Weiterentwicklung und Schulungen zu compliancerelevanten Sachverhalten wurden auch in 2021 vorangetrieben und berücksichtigten die individuellen Anforderungen der einzelnen Tochtergesellschaften und gesetzliche Anforderungen. Die Stabsstelle berichtet an den Finanzvorstand, wobei alle Mitglieder des Vorstands die Weiterentwicklung unseres CMS als gemeinsame Aufgabe verstehen und daran mitwirken.
Im Geschäftsjahr 2022 wird das CMS unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien an die Strategie 2025+ angepasst.
Das Hinweisgebersystem steht auch externen Dritten zur Verfügung; die Kontaktdaten hierfür finden in unserem Code-of-Conduct. Dieser findet sich im Internet unter dem Link https://view.publitas.com/edding/edding-code-of-conduct-de/, worauf unsere Internetseite unter https://www.edding.com/de-de/unternehmen/nachhaltigkeit/strategie/ verweist.
Nachhaltigkeit
Daneben werden auch weitere Unternehmensführungspraktiken über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt, insbesondere zu Nachhaltigkeit. Diese sind in der Nichtfinanziellen Erklärung, die im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht abgedruckt wird, näher erläutert und betreffen unter anderem Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie Antikorruption.
Der edding Konzern ist der Ansicht, dass Diversität in Führungspositionen wertvoll für die Unternehmensentwicklung und die gesellschaftliche Entwicklung ist. Die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat steht in Übereinstimmung mit der Satzung und den Bestimmungen des Aktiengesetzes sowie des Drittelbeteiligungsgesetzes.
Vorstand und Aufsichtsrat streben an, dass die Geschlechter in allen relevanten Organen und Führungsebenen möglichst gleichwertig vertreten sind. Daher wurde beschlossen, dass für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 die neuen Zielwerte für den Frauenanteil generell auf 50 % angehoben werden sollen. Eine Anpassung der Zielgrößen an volle Personenzahlen erfolgt mit der nächsten Neufestlegung der Zielwerte. Für alle Posten in den genannten Organen und Führungsebenen wird daher bei gleicher Qualifikation bis zum Erreichen dieses Zielwerts einer Frau den Vorzug gegeben.
Vorstand
Die Zusammensetzung des Vorstands bestimmt sich nach dem Aktiengesetz sowie der Satzung der edding AG in der Fassung vom 2. Juni 2022. Danach können dem Vorstand zwei oder mehr Mitglieder angehörten.
Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt im Hinblick auf die derzeitige Größe des Gremiums von drei Mitgliedern die im Gesetz festgelegten wesentlichen Aspekte.
Zur Art und Weise der Umsetzung dieses Konzepts ist anzumerken, dass die Kriterien für den Bildungs- und Berufshintergrund durch die bestehenden Mitglieder erfüllt werden.
Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach dem Aktiengesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz sowie der Satzung der edding AG in der Fassung vom 2. Juni 2022. Danach besteht der Aufsichtsrat aus der nach § 95 AktG vorgesehenen Mindestanzahl von drei Mitgliedern. Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt die folgenden Aspekte:
Zur Art und Weise der Umsetzung ist anzumerken, dass die Kriterien für den Bildungs- und Berufshintergrund durch die bestehenden Mitglieder erfüllt werden. Dies gilt sowohl für den Stand zum 31. Dezember 2022, als auch für den Zeitraum vor den am 2. Juni 2022 stattgefundenen Neuwahlen zum Aufsichtsrat.
Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 werden Zielgrößen erstmals auf Konzernebene festgelegt. Diese beträgt für beide Führungsebenen 50 %. Derzeit (Stand 31. Dezember 2022) beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 43 % (31.12.2021: 40%) und in der zweiten Führungsebene 11 % (31.12.2021: 6%). Zusammengenommen beträgt der Frauenanteil in beiden Führungsebenen 28 % (31.12.2021: 24%). Bei der Besetzung freier Führungspositionen sind Qualifikation und Berufserfahrung für uns am Ende ausschlaggebend. Darüber hinaus ist in einigen Fällen festzustellen, dass der Anteil der weiblichen Bewerberinnen teils deutlich unter 50 % liegt. Dennoch konnte der Frauenanteil erneut gesteigert werden, auch wenn die Zielgrößen noch nicht erreicht sind; seit Festlegung dieser Zielgrößen hat sich insgesamt ein deutlicher Anstieg ergeben.
Zielsetzung
Mit diesen Diversitätskonzepten wird die Zielsetzung verfolgt, die Werte Erfahrung, Kontinuität, Qualifikation und Diversität miteinander in Einklang zu bringen und zum Wohle des Unternehmens angemessen zu berücksichtigen. Dabei werden auch die Unternehmensgröße, die unternehmensspezifische Situation, die internationale Aufstellung des Unternehmens sowie die Aktionärsstruktur mit in Betracht gezogen.
Der Aufsichtsrat wird diese Konzepte regelmäßig überprüfen und die Maßgaben falls erforderlich anpassen und fortschreiben. Über die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Anzahl der betreffenden Mitglieder soll ebenfalls regelmäßig neu befunden werden, wenn sich der Umfang der Geschäftstätigkeit, der Gegenstand des Unternehmens oder die Aktionärsstruktur wesentlich verändern. Mögliche weitere Kriterien für die Zusammensetzung der beiden Organe werden erwogen, soweit diese für angemessen und zweckdienlich erachtet werden.
Der edding Konzern ist der Ansicht, dass Diversität in Führungspositionen wertvoll für die Unternehmensentwicklung und die gesellschaftliche Entwicklung ist. Die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat steht in Übereinstimmung mit der Satzung und den Bestimmungen des Aktiengesetzes sowie des Drittelbeteiligungsgesetzes.
Vorstand und Aufsichtsrat streben an, dass die Geschlechter in allen relevanten Organen und Führungsebenen möglichst gleichwertig vertreten sind. Daher wurde beschlossen, dass für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 die neuen Zielwerte für den Frauenanteil generell auf 50 % angehoben werden sollen. Eine Anpassung der Zielgrößen an volle Personenzahlen erfolgt mit der nächsten Neufestlegung der Zielwerte. Für alle Posten in den genannten Organen und Führungsebenen wird daher bei gleicher Qualifikation bis zum Erreichen dieses Zielwerts einer Frau den Vorzug gegeben.
Vorstand
Die Zusammensetzung des Vorstands bestimmt sich nach dem Aktiengesetz sowie der Satzung der edding AG in der Fassung vom 2. Juni 2021. Danach besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen, höchstens jedoch aus vier Mitgliedern. Im Hinblick auf die beabsichtigte Bestellung der CDO-Position durch zwei Personen im Rahmen eines Jobsharing-Modells ist vorgesehen, die in der Satzung vorgesehene Obergrenze der Anzahl der Vorstandsmitglieder zu streichen; dies soll im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2022 erfolgen.
Das Diversitätskon¬zept für die Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt im Hinblick auf die derzeitige Größe des Gremiums von drei Mitgliedern die im Gesetz festgelegten wesentlichen Aspekte.
Zur Art und Weise der Umsetzung dieses Konzepts ist anzumerken, dass es seit Anfang 2013 keine Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstands gegeben hat und die Kriterien für den Bildungs- und Berufshintergrund durch die bestehenden Mitglieder erfüllt werden.
Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach dem Aktiengesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz sowie der Satzung der edding AG in der Fassung vom 9. Juni 2020. Danach besteht der Aufsichtsrat aus der nach § 95 AktG vorgesehenen Mindestanzahl von drei Mitgliedern. Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt die folgenden Aspekte:
Zur Art und Weise der Umsetzung ist anzumerken, dass es im Berichtsjahr keine Änderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegeben hat und die Kriterien für den Bildungs- und Berufshintergrund durch die bestehenden Mitglieder erfüllt werden.
Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 werden Zielgrößen erstmals auf Konzernebene festgelegt. Diese beträgt für beide Führungsebenen 50 %. Derzeit (Stand 31. Dezember 2021) beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 40 % (31.12.2020: 33%) und in der zweiten Führungsebene 6 % (31.12.2020: 5%). Zusammengenommen beträgt der Frauenanteil in beiden Führungsebenen 24 % (31.12.2020: 19%). Die Zielgrößen wurden aufgrund geringer Fluktuation im Unternehmen nicht erreicht; seit Festlegung der Zielgrößen hat sich ein deutlicher Anstieg ergeben.
Zielsetzung
Mit diesen Diversitätskonzepten wird die Zielsetzung verfolgt, die Werte Erfahrung, Kontinuität, Qualifikation und Diversität miteinander in Einklang zu bringen und zum Wohle des Unternehmens angemessen zu berücksichtigen. Dabei werden auch die Unternehmensgröße, die unternehmensspezifische Situation, die internationale Aufstellung des Unternehmens sowie die Aktionärsstruktur mit in Betracht gezogen.
Der Aufsichtsrat wird diese Konzepte regelmäßig überprüfen und die Maßgaben falls erforderlich anpassen und fortschreiben. Über die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Anzahl der betreffenden Mitglieder soll ebenfalls regelmäßig neu befunden werden, wenn sich der Umfang der Geschäftstätigkeit, der Gegenstand des Unternehmens oder die Aktionärsstruktur wesentlich verändern. Mögliche weitere Kriterien für die Zusammensetzung der beiden Organe werden erwogen, soweit diese für angemessen und zweckdienlich erachtet werden.
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Hinweise zu korruptem Verhalten, Verstöße zur Behandlung vertraulicher Daten und dem Datenschutz sollten umgehend der edding AG mitgeteilt werden, ebenso wie Beanstandungen oder Hinweise auf Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex / Code of Conduct.
Hierdurch entstehen für die benachrichtigende Person / Unternehmen keine benachteiligenden oder disziplinarische Maßnahmen. Meldungen können auch anonymisiert abgeben werden.
Hierzu wenden Sie sich bitte an:
Externe Ermittlungstelle
E-Mail:
edding_compliance@peerspective.de
+49 (176) 822 671 70