// Ad hoc announcement (Art. 17 MAR)

Einmaliger Effekt aus der Teilauflösung einer Pensionsrückstellung

Ein bedauerlicher Todesfall aus dem Kreis der anspruchsberechtigten Personen aus einer Einzelzusage aus der Zeit vor dem Börsengang 1986 hat uns dazu veranlasst, die Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder der edding AG auch unterjährig zu überprüfen.

Infolge dessen sind die Pensionsverpflichtungen zum Stichtag 31.12.2016 im Konzernabschluss um rd. 2,9 Mio. € sowie im Einzelabschluss der edding AG um rd. 2,2 Mio. € niedriger anzusetzen als unter Beibehaltung der bisherigen Bewertungsparameter.

Dieser Effekt ist im Jahresabschluss der edding AG vollständig ergebniswirksam. Ein Steuereffekt ergibt sich hier nach derzeitigem Kenntnisstand weder aus latenten Steuern noch aus laufender Rechnung, weil die Bewertungsparameter in der Steuerbilanz unverändert bleiben. Insgesamt erwarten wir nunmehr einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss der edding AG für das Geschäftsjahr 2016 in einem PrognoseKorridor von 6,5 - 8,0 Mio. € (bisher 4,0 - 5,5 Mio. €).

Im Konzernabschluss nach IFRS ist die Auflösung als versicherungsmathematischer Gewinn zu qualifizieren und daher in der Gewinn- und Verlustrechnung des edding Konzerns nicht ergebniswirksam. Versicherungsmathematische Gewinne werden im sonstigen Gesamtergebnis und damit direkt im Eigenkapital erfasst. Der Prognose-Korridor für das EBIT des edding Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 bleibt somit unverändert.

Die vorgenommenen Änderungen wirken sich für das Geschäftsjahr 2016 nicht auf die Liquiditätslage aus.

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