// Ad hoc announcement (Art. 17 MAR)

Steuernachzahlung aufgrund von Wertpapierleihgeschäften aus den Jahren 2006 und 2007 belasten in Höhe von 2,0 Mio. € das Nachsteuerergebnis 2011

Bei der edding Aktiengesellschaft und den weiteren deutschen Gesellschaften des Konzerns findet derzeit die Betriebsprüfung für die Jahre 2006 bis 2009 statt.

Im Rahmen dieser Betriebsprüfung werden von der edding AG in den Jahren 2006 und 2007 durchgeführte Wertpapierleihgeschäfte beanstandet. Dabei wurden unter Ausnutzung der seinerzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften weitgehend steuerfreie Dividendenerträge mit einem Volumen von insgesamt ca. 6,0 Mio. € vereinnahmt, denen Kompensationszahlungen als sonstiger Zinsaufwand in gleicher Höhe gegenüber standen. Die Konzernsteuerquoten der betreffenden Jahre 2006 und 2007 betrugen unter anderem wegen dieser Transaktionen nur 1,5% bzw. 18,1%.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 die Rechtslage geändert und ein Betriebsausgabenabzugsverbot bei Wertpapierdarlehens- und Pensionsgeschäften auch bereits rückwirkend für das Jahr 2007 in das Körperschaftsteuergesetz (§ 8b Abs. 10 KStG) aufgenommen. Dieses Gesetz wurde am 14. August 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die edding AG hat bereits von Wertpapierleihgeschäften Abstand genommen, sobald der Entwurf zu diesem Gesetz im März 2007 bekannt wurde.

Die Finanzverwaltung sieht das Betriebsausgabenabzugsverbot trotz dieser expliziten Gesetzesänderung auch bereits für das Jahr 2006 als nicht erfüllt an und hat im Rahmen der Betriebsprüfung nunmehr eine Zwischenfestsetzung für eine Steuernachzahlung für die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von ca. 2,0 Mio. € einschließlich Zinsen angekündigt. Die edding AG hat die steuerliche Abzugsfähigkeit bereits bei Geschäftsabschluss eingehend geprüft und wird gegen den Bescheid entsprechend Einspruch einlegen.

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Sabrina Lindemann

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